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Glarus

2020: Kanton Glarus leistet gesetzliche Pionierarbeit

Nicht nur beim Stimmrechtsalter 16, sondern auch in Sachen Familienrat leistet der Kanton Glarus Pionierarbeit.

Bei der Überarbeitung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus (EG ZGB) folgte das Stimmvolk dem Vorschlag von Regierung und Parlament und nahm den Familienrat ins Gesetz auf.

«Die Behörde kann die von einer bestehenden oder künftigen Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahme betroffenen Familien auffordern, einen Familienrat durchzuführen.» (Art. 70a EG ZGB)

Mit diesem neuen Artikel erübrigt sich im Kanton Glarus die Diskussion, welche gesetzliche Grundlage zur Anordnung eines Familienrats herzbeigezogen werden soll. Ebenso ist die neue Gesetzesbestimmung ein klares Statement von Politik und Volk, dass der Methode des Familienrats viel Potential zugesprochen wird und wenn immer möglich Bürgerinnen und Bürger befähigt werden sollen, selber Lösungen in problematischen Lebenssituationen zu finden. Die KESB im Kanton Glarus ist erfreut über die Aufnahme des Familienrats ins EG ZGB, konnte bereits erste positive Erfahrungen mit der Anordnung von Familienräten sammeln und ist zuversichtlich, dass in Zukunft im Kanton Glarus noch viel mehr Familienräte durchgeführt werden. Ebenso sind im Kanton Glarus Bemühungen im Gange, dass Familienräte auch von den vorgelagerten Stellen initiiert werden können.

2022: Weiterer Familienrat-Meilenstein im Kanton Glarus

Nach den positiven Erfahrungen mit dem Familienrat seit 2020 geht der Kanton Glarus in der konkreten Umsetzung einen Schritt weiter.

Der Familienrat ist allen Mitarbeitenden der Hauptabteilung Soziales des Kantons Glarus bekannt und kann von diesen initialisiert werden. Die Abläufe wurden entsprechend angepasst und die Prozesse (inkl. Finanzierungsfragen) sind geklärt. Schulsozialarbeitende, Sozialarbeitende in der freiwilligen Beratung, Beistandspersonen, Asylbetreuende etc. können ab sofort einen Familienrat beantragen und in Auftrag geben. Der Pool an Familienratskoordinator*innen wird im laufenden Jahr weiter ausgebaut. Der Familienrat als Methode hat im Kanton Glarus mittlerweile die gleiche Stufe wie beispielsweise die Sozialpädagogische Familienbegleitung erreicht.

Kontaktperson Glarus

martin.nigg@gl.ch