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Anwendungsbereiche

Der Familienrat kann in allen herausfordernden Lebenssituationen wie Pflege- und Betreuungsbedarf von Menschen, finanzielle Probleme, Strafvollzug, berufliche Integration und Gemeinwesenarbeit / Quartierarbeit eingesetzt werden.

Der Familienrat hat seinen Ursprung in der Kinder- und Jugendhilfe. Er findet im zivil- und strafrechtlichen Kindesschutz oder auch in Schulen Anwendung. In der professionellen Sozialarbeit wird der Familienrat als Ansatz zur Sicherung des Kindswohles eingesetzt. Im Alltag von Familien kann er in unterschiedlichsten Situationen zur Lösungsfindung beitragen. Familienräte eignen sich bei:

  • Erziehungsschwierigkeiten/Überforderungssituation der Eltern
  • Verhaltensauffälligkeiten/Entwicklungsauffälligkeiten der Kinder
  • Akute Krisensituationen (Selbstverletzungen, Suchtverhalten, Delinquenz)
  • Schul- und Leistungsproblemen
  • Problemstellungen in der Schulsozialarbeit
  • Sorgerechts- und Besuchsrechtsfragen
  • Eltern- und Paarkonflikten
  • Psychische Erkrankungen von einem oder beiden Elternteilen

Die Aufzählung ist nicht abschliessend.