Der Auftrag zur Durchführung eines Familienrats wird von der Person erteilt, welche eine Veränderung der Situation fordert. Je nach Situation sind dies Behördenmitglieder, Fachpersonen oder Betroffene aus dem Familiensystem.
Der Auftrag erfolgt an eine ausgebildete Koordinator*in. Diese übernimmt in Zusammenarbeit mit der betroffenen Familie die Organisation des Familienrats, vernetzt sich je nach Situation mit den beteiligten Fachstellen und Behörden und bereitet mit den Beteiligten den Familienrat vor.