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Geschichte

Das Konzept des Familienrats stammt ursprünglich aus Neuseeland. Es wurde von der indigenen Bevölkerung, den Maori, entwickelt. Die Maori lehnten sich gegen die Praxis der Kindesschutzbehörden auf, deren westlich geprägte Wertvorstellungen zu vielen Pflegeplatzierungen führten. Die Maori forderten einen Einbezug in Entscheidungen bei Kindeswohlgefährdungen, um eine aktive Rolle einzunehmen. Die Maori verstehen den Begriff der Familie breiter: dazu gehören neben der Kernfamilie auch weitere Verwandte, Freunde, Bekannte und Nachbarn, die für die Familie wichtig sind. Der Grundgedanke der Maori war, dass die erweiterte Familie die Problemsituation und die familiären Ressourcen am besten kennt und somit das Wissen hat, was am besten für die betroffenen Kinder in schwierigen Lebenssituationen ist.

Der Familienrat wurde 1989 in Neuseeland gesetzlich verankert. Damit wurde geregelt, dass die Gesetzgebung erst Kindesschutzmassnahmen anordnen darf, wenn der Familie zuvor die Möglichkeit gegeben wurde, einen Familienrat durchzuführen und dieser nicht zu einem geeigneten Plan zur Sicherung des Kindeswohl geführt hat.

Der Familienrat verbreitet sich seither in den USA und Kanada. Seit den 1990er Jahren wird der Familienrat vor allem in Grossbritannien, Skandinavien, den Beneluxstaaten, Deutschland und Österreich sowie in einigen osteuropäischen Ländern als innovative Alternative zur klassischen Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt. In der Schweiz werden seit 2009 Jahren Familienräte von Privatpersonen, abklärenden Stellen oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) in Auftrag gegeben und von ausgebildeten Koordinator*innen durchgeführt.