Der Ablauf des Familienrats ist standardisiert und in drei Phasen unterteilt.
1. Die Vorbereitung
Im Familienrat sind unterschiedliche Aufgaben und Rollen zugewiesen. Im Kindesschutzbereich informiert die zuweisende Fachkraft die Familie über ihre Beobachtungen und formuliert, was ihr bezüglich den Entwicklungsbedingungen des Kindes Sorge bereitet. Sie schlägt vor, einen Familienrat abzuhalten und formuliert, für welche Probleme die Familie einen Lösungsplan erarbeiten soll. Stimmen die Betroffenen zu, beauftragt die Fachkraft eine Koordinator*in mit der Organisation des Familienrates.
Diese Koordinator*in ist lösungsabstinent, vom Fall unabhängig und neutral gegenüber Familie und auftraggebender Stelle. Sie unterstützt die Familie bei den Vorbereitungen und der Organisation des Familientreffens und gewährleistet, dass die Prinzipien des Verfahrens eingehalten werden; insbesondere das Recht der Familie, ihre eigene Lösung als Antwort auf die Sorge der zuweisenden Fachkraft zu finden.
2. Das Familientreffen
a) Information
Herzstück des Familienrats ist das Treffen der Familie und ihres Netzwerks. Anwesend sind die von der Familie eingeladenen Gäste, die Koordinator*in, die zuweisende Fachkraft und weitere Fachleute (z.B. Ärzte, Lehrpersonen etc.), welche über ihren Kenntnisstand berichten, Informationen zum vorliegenden Problem abgeben und Klärungsfragen der Anwesenden beantworten.
b) Diskussion („family-only“)
Sind alle Fragen geklärt, verlassen die Fachkräfte inklusive Koordinator*in den Raum. Die Familie und ihr Netzwerk sind unter sich und überlegen mögliche Lösungsansätze. Durch diese private Familienzeit als „profifreier“ Raum wird Partizipation gesichert. Die Anwesenden arbeiten ohne Zutun und Mitsprache von Fachleuten einen Plan aus und halten die Ergebnisse inkl. Notfallszenarien möglichst konkret fest.
c) Entscheidung
Steht der Plan, ruft die Familie die Koordinator*in und auftraggebende Fachkraft wieder dazu und präsentiert ihren Vorschlag, was getan werden soll, um das Problem zu lösen.
Da Wohl und Interesse des Kindes an oberster Stelle stehen, akzeptiert die auftraggebende Fachkraft den erarbeiteten Massnahmenplan erst, wenn er rechtmässig ist und den Schutz sowie das Wohlergehen des Kindes gewährleistet. Oft muss bei einzelnen unklaren oder unsicher erscheinenden Punkten nachgehakt werden. Vereinbarungen werden gegebenenfalls konkretisiert und so lange verhandelt, bis ein für die Familie und die Fachkraft gangbarer Weg vorliegt. Kommt es nicht zu einer Einigung, trifft die Fachkraft Entscheidungen.
3. Umsetzung und Überprüfung
Nach der intensiven Auseinandersetzung mit einer schwierigen Situation, dem Suchen nach Lösungen und dem Festhalten von konkreten Vereinbarungen, sind die Beteiligten in der Regel hochmotiviert, ihren Teil dazu beizutragen, dass das Unternehmen gelingt. Die Anwesenheit von Entscheidungsträgern ist also wichtig, damit diese Energie nicht „verpufft“, sondern möglichst sofort mit der Umsetzung begonnen werden kann.
Nach 2-3 Monaten trifft man sich ein zweites Mal zu einer Auswertung. Gemeinsam mit der zuweisenden Fachkraft und derKoordinator*in werden mit der Familie die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen angeschaut, die Ergebnisse ausgewertet und das weitere Vorgehen besprochen. In der Praxis werden in diesem Rahmen häufig weitere Zusammenkünfte vereinbart, in die die Koordinator*in in der Regel nicht mehr involviert ist.